Hans-Joachim Bress
Hans-Joachim Bress

Politik

Interessenschwerpunkte auf politischem Feld:

  • Liberale Grundsätze, Demokratie
  • Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Bürgergeld
  • Bildung, Schule, Begabung
  • Währung, Finanzen, Steuern - Konzepte
  • Gesundheit, Umwelt, Energie
  • Info- u. Teilhaberechte, Transparenz

Liberale Grundsätze, Demokratie

Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, Bürgergeld

 

Arbeit für alle? Geht doch!

Und zwar auf freiwilliger Basis, ganz zwanglos und unbürokratisch. Wir müssen einfach die falschen Anreize im gegenwärtigen Sozialsystem so umpolen, dass Arbeiten sich in jedem Fall mehr lohnt als das Verharren im sozialen Netz. An der resultierenden zusätzlichen Wertschöpfung partizipieren alle: a) die wieder oder erstmals für den Arbeitsmarkt mobilisierten und in Beschäftigung versetzten Arbeitnehmer, b) bisher gering verdienende Arbeitnehmer, c) die von vielfältigen Fürsorgepflichten befreiten Arbeitgeber und d) der Staat, die Gesellschaft aller Bürger – eine einzigartige Win-Win-Win-Situation. Der Staat kann insbesondere die aufgeblähte Umverteilungsbürokratie auf ein Minimum reduzieren und sogar noch direkte Geldtransfers gegenüber dem Status Quo einsparen. Der Geldtransfer erfolgt nach objektiven Kriterien durch die Finanzämter in Form einer Negativsteuer. Außerdem können die meisten Subventionen komplett entfallen.

Das hier beschriebene Konzept erfordert allerdings ein gewisses Umdenken bezüglich der grundsätzlichen Aufgabenverteilung in Sozialstaatsfragen und den Bruch mit hoch gehaltenen Traditionen. Deshalb ist der Einstieg für die Betroffenen optional vorgesehen. Damit könnte man sofort beginnen. Die Grundsätze sind in wenigen Worten beschrieben:

Deutsche Arbeitslose und Geringverdiener – unter einem bestimmten Referenzlohn – dürfen wählen, ob sie im derzeitigen System verbleiben oder nach folgenden Grundsätzen arbeiten wollen:

(1)  Bewerber und Arbeitsanbieter dürfen frei und direkt alles Wesentliche mit einander vereinbaren, ohne Bindung an tarifvertragliche und gesetzliche Regelungen. Lediglich der gesundheitliche Arbeitsschutz muss gewährleistet sein.

(2)  Das Risiko einer Arbeitslosigkeit oder nicht auskömmlicher Einkünfte wird vom Staat durch eine „Grundsicherung“ in Höhe eines festgelegten Existenzminimums aufgefangen, auf die man – anders als bei Hartz IV – einen individuellen und bedingungslosen Anspruch hat.

(3)  Zu dieser Grundsicherung darf man beliebig hinzuverdienen, muss aber davon und sonstigen Einkünften die Hälfte als Steuer und Sozialversicherungsbeitrag abführen, per Abzug von der Grundsicherung. Die ist dann beim Erreichen des Referenzlohns quasi selbst erbracht. Darunter ist die effektiv empfangene Stütze = ½ des Lohnabstandes zum Referenzlohn; darüber kehrt sich der Geldfluss um.

Zum Umsteigen – hin oder zurück – genügt eine förmliche Erklärung an das Finanzamt und ggf. den Arbeitgeber. Einzelheiten regelt ein Gesetz.

Um rechtliche Probleme und Konflikte durch das Eingreifen in Tarifverträge und Sozialgesetze zu vermeiden, erhalten die Umsteiger einen ganz eigenen rechtlichen Status, angesiedelt zwischen Stütze-Empfängern und Normal-Beschäftigten. Kurz: X-Euro-Job(ber).

Erläuterungen

1. Vergleich mit 1-Euro-Job und Hartz IV:

1.1       Jeder darf X-Euro-Jobber beschäftigen: nicht nur öffentliche und karitative Einrichtungen, sondern jedes Unternehmen, Handwerker, Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen, sofern bestimmte Form-Vorschriften beachtet werden.

1.2       Entlohnung, Beschäftigungsdauer, Kündigungsmöglichkeiten, Arbeitszeiten, Urlaub usw. sind frei vereinbar – also z.B. auch als Tagelohn oder pauschaler Joblohn.

1.3       Der Arbeitgeber meldet den X-Euro-Jobber und dessen Bruttolohn dem Finanzamt und führt die Hälfte davon – wie normale Lohnsteuer – an das Finanzamt ab.

1.4       Auch darf der X-Euro-Jobber ganz legal wie ein Subunternehmer, eine „Ich-AG“ oder ein Selbständiger agieren. Dafür gelten besondere Form-Vorschriften. U.a. muss er die so erzielten Einkünfte dem Finanzamt selbst erklären und davon die Hälfte als Abgabe abführen.

1.5       Die Grundsicherung wird vom Finanzamt direkt an den X-Euro-Jobber gezahlt – ohne bürokratische Bewilligung oder Prüfung. Die staatliche Netto-Unterstützung ist (gemäß (3), s.o.) gleich Grundsicherung minus ½ Zuverdienst und schrumpft beim Erreichen des Referenzlohns zu Null. (Prinzip der „Negativsteuer“, auch Kernpunkt verschiedener „Bürgergeld“-Modelle.)

1.6       Der X-Euro-Job ist nicht nur als Übergangsmaßnahme zur „Wiedereingliederung“ in den „normalen“ Arbeitsprozess angelegt, sondern auch als Dauermaßnahme aus humanitären/sozialen Gründen für diejenigen, deren Wertschöpfungspotenzial nicht ausreicht für ein menschenwürdiges Leben in unserer Gesellschaft aus eigener Kraft.

1.7       Ein X-Euro-Jobber hat einen unbedingten, individuellen Anspruch auf Unterstützung, der Höhe nach nur bestimmt durch das eigene (unzureichende) Einkommen (alle Einkunftsarten, auch evtl. Renten, ALG I), evtl. plus pauschale Ortszuschläge. Für nicht Erwerbsfähige und Minderjährige gelten Sonderregelungen. Der Anspruch entfällt bei Splitting-Besteuerung.

1.8       Es gibt keine Bedarfsgemeinschaften oder Sonderbedarfe, keine Prüfung, keine Spielräume, kein Ermessen, keine aufwendige Bürokratie.

  1. Vergleich mit Leih- oder Zeitarbeit:

2.1       Für X-Euro-Jobber ist zwar die finanzielle Absicherung im Falle eines Job-Verlustes (Grundsicherung/Negativsteuer, ggf. ALG I) evtl. geringer als bei Anstellung über eine Leiharbeitsfirma. Dafür aber wird ein entsprechend qualifizierter X-Euro-Jobber erheblich mehr verdienen können als per Leiharbeit (sh. 2.3) und viel leichter einen neuen Job finden als aus Hartz IV heraus. Interessanterweise bewerten Leiharbeitsfirmen in den verlangten Vergütungen das Risiko für Ausfallzeiten infolge Nicht-Vermittelbarkeit nur sehr niedrig im Vergleich zur Übernahme aller Soziallasten.

2.2       Für Arbeitgeber sind X-Euro-Jobber ebenso disponibel wie Leiharbeiter. Bezüglich Eignung müssen sie sich nicht auf die Beurteilung einer Leiharbeitsfirma verlassen, sondern können sich in einer frei vereinbarten Probezeit besser selbst ein Urteil bilden.

2.3       Durch Direktanstellung sparen Arbeitgeber die von Zeitarbeits-/Verleihfirmen/ Personal-Service-Agenturen kalkulierten Vergütungen/Gebühren, die üblicherweise in der gleichen Größenordnung liegen wie die gezahlten Brutto-Arbeitslöhne. (Das wird beim Vergleich der Löhne für Leiharbeiter in der öffentlichen Diskussion meistens übersehen oder verschwiegen.) Damit ist der Spielraum für die Direktentlohnung wesentlich höher als bei Leiharbeitern.

2.4       X-Euro-Jobber können durchaus erwarten und verlangen, dass ihr Lohn nach Einarbeitung nennenswert über dem für Normal-Beschäftigte in der gleichen Leistungsgruppe liegt – quasi als Gegenleistung für die geringere soziale Absicherung durch den Beschäftiger. Folglich muss das Stammpersonal kein Lohndumping durch X-Euro-Jobber befürchten.

2.5       Das teilweise mit großer Sorge betrachtete Anwachsen des Leih- oder Zeitarbeits-Sektors hätte sich erledigt. Die Branche würde in dem Maße schrumpfen, wie das Optionsmodell X-Euro-Job angenommen wird.

2.6       In gewisser Weise übernimmt der Staat selbst die Rolle einer Leiharbeitsfirma.

  1. Vergleich mit Mindestlöhnen

3.1       Mindestlöhne sind der Versuch, die Verantwortung für die nach allgemeinem Konsens als unzureichend erachteten Einkünfte Vollzeitbeschäftigter im Niedriglohnsektor von der gesamten Gesellschaft auf die Arbeitgeber abzuwälzen. Das kann nicht funktionieren, denn:

3.2       Mindestlöhne oberhalb dessen, was für Arbeitgeber rentabel ist, veranlassen diese, nach Alternativen zu suchen, z.B. Verlagerung, Um- oder Einstellung der Produktion oder des Geschäftszweigs. Liegen sie andererseits unter den aktuell gezahlten Löhnen, so sind sie wirkungslos. Nur in dem schmalen Bereich dazwischen könnten sie zeitweilig etwas bewirken, stets mit dem Risiko, dass sich die Rentabilitätsgrenze verschiebt, dass der Job verschwindet und Betroffene dem Staat und den Sozialkassen zur Last fallen.

3.3       Wenn hingegen der Staat ein Grundeinkommen zahlt (faktisch tut er das heute schon per Hartz IV) und jedem Empfänger als X-Euro-Jobber erlaubt, durch eigene Arbeit beliebig hinzu zu verdienen (wenngleich die Hälfte an den Staat geht), wird das Gesamteinkommen selbst mit Niedriglöhnen schnell das überschreiten, was mit realistisch bemessenen Mindestlöhnen erreichbar wäre. Und an jedem X-Euro-Jobber verdient der Staat mit, sowohl durch dessen Abgaben, als auch die des Arbeitgebers – ungeachtet des Einsparpotentials durch Verschlanken der Bürokratie (s. Einleitung).

  1. Implikationen und Perspektiven

4.1       Arbeitsuchende, die ja z.T. sogar um jeden Preis zu arbeiten bereit sind, (1-Euro-Jobber, Praktikanten) auf der einen Seite – und andererseits Arbeitgeber, die sich zunehmend von drückenden Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern mittels Leiharbeitsfirmen teuer freikaufen – könnten endlich barrierefrei direkt zu einander finden.

4.2       Die X-Euro-Jobber erfahren auf jedem erreichten Lohnniveau einen gleich bleibend hohen finanziellen Anreiz, noch mehr zu verdienen: durch mehr Einsatz und Leistung oder durch Wechsel des Beschäftigers. Mehr Brutto bringt stets auch nennenswert mehr Netto. Und der Anreiz zur Schwarzarbeit ist geringer.

4.3       Der Weg aus der „Armutsfalle“ Hartz IV in die „normale“ Arbeitswelt (1. Arbeitsmarkt, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) gleicht einer sanft ansteigenden Gangway in die Normalität.

4.4       Sobald der Bruttolohn das Doppelte der Grundsicherung = „Referenzlohn“ erreicht, kehrt sich der Geldfluss um, und der X-Euro-Jobber wird automatisch zum Normal-Arbeitnehmer, der den für diese geltenden Regelungen unterliegt. Für diese automatische Statusänderung gelten besondere Übergangsregeln.

4.5       Das Lohnabstandsgebot ist per se gewahrt: Wer aus der Arbeitslosigkeit kommend einen X-Euro-Job antritt, hat a priori netto mehr als nur die Grundsicherung. Und wer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis andauernd weniger verdient als den Referenzlohn, darf die Sicherheit eintauschen gegen den X-Euro-Job-Status und deutlich mehr verdienen.

4.6       Zu geringe Löhne werden dann nicht mehr „aufgestockt“ auf Hartz IV-Niveau (oder minimal mehr) und damit nivelliert, sondern der X-Euro-Jobber stockt umgekehrt die Grundsicherung durch eigene Arbeit auf, und zwar nach oben offen – mit schwellenlosem Übergang in ein normales Arbeitnehmerverhältnis.

4.7       Die Nachfrage nach X-Euro-Jobbern wird das Angebot absehbar weit übersteigen, selbst wenn sämtliche Hartz IV-Empfänger dafür optieren sollten. Statt Lohndumping werden sich marktwirtschaftliche „Knappheitspreise“ für den raren Faktor Arbeitskraft bilden.

4.8       Sämtliche Alibi-Veranstaltungen für Langzeit-Arbeitslose, wie Beschäftigungs-, Berufsförderungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Bewerbungstraining usw. hätten ausgedient.

4.9       Ältere, gering verdienende Arbeitnehmer müssen nicht mehr um ihren Arbeitsplatz bangen, wenn der verschärfte gesetzliche Kündigungsschutz naht. Sie können ggf. in einen X-Euro-Job wechseln – ebenso diejenigen, die schon in Hartz IV sind.

4.10    Der Staat verdient über die 50 % Steuern/Abgaben an jedem X-Euro-Jobber kräftig mit. Er profitiert per Saldo an jedem Umsteiger aus Hartz IV in einen X-Euro-Job.

4.11    Zusätzlich kann der Staat alle direkten und indirekten Subventionen einstellen, die aus sozialen Gründen eingeführt wurden, z.B. auch Zuschüsse an Arbeitgeber für die Beschäftigung schwer Vermittelbarer. Die direkte Unterstützung ist wesentlich effektiver und zielgenauer.

4.12    Hinzu kommt der absehbar gewaltige Wachstumsschub, wenn deutsche Arbeitskraft auch im Niedriglohnbereich mit Hilfe von X-Euro-Jobbern wieder weltweit wettbewerbsfähig wird. Deutsche Unternehmen müssen nicht mehr wegen zu hoher Lohnkosten Produktionsbereiche auslagern oder einstellen, sondern höchstens noch wegen Mangel an Arbeitskräften.

4.13    Der Armutszuwanderung oder Migration in deutsche Sozialsysteme wird der Boden weitgehend entzogen, weil das X-Euro-Job-Angebot ausdrücklich nur deutschen Arbeitslosen und Geringverdienern offensteht.

 

Währung, Finanzen, Steuern - Konzepte

Neues Geld braucht die Welt ...

... aber nicht etwa noch eine weitere Sorte von der Art des heute gebräuchlichen Noten- oder Zentralbankgeldes, aus dem Nichts geschaffen und geschöpft durch Staaten – kraft eigener Autorität – oder durch autorisierte Institutionen nach dem Prinzip „es werde Geld ...“ (deshalb auch „Fiat-Geld“), sondern etwas Neues, das die frühere Funktion des Goldes übernehmen kann.

Präziser: Dringend nötig wäre eine wertbeständige Währung zur dauerhaften Stabilisierung aller existierenden Währungen/Geldsorten; also diese nicht primär zu ersetzen, sondern sie zu ergänzen: als Komplementär-, Parallel- oder Ankerwährung. Eine solche würde vor allem die gegenwärtigen, allesamt instabilen Umlaufwährungen von ihrer Funktion als Werte-Aufbewahrungsmedium entbinden, die Flucht in allerlei vermeintlich wertbeständige Sachgüter beenden, längerfristige Anleihen wieder attraktiv machen, den spekulativen Druck der Finanzmärkte auf schwächelnde Währungen lindern und Bankenpleiten oder gar Staatsbankrotten ihren Schrecken nehmen.

Ursachenanalyse

Die Ursachenanalyse führt schnell auf ein grundsätzliches Dilemma aller modernen, nur auf Zen­tralbankgeld gegründeten Währungssysteme. Nur eine Sorte Geld kann nicht den unterschiedlichsten Zwecken gleichermaßen dienen, wie

  1. Zahlungsmedium für alltägliche Geschäfte.
  2. Anlagemedium für die wertbeständige Anlage von Geldvermögen.
  3. Kreditmedium als Basis für Wirtschaft und Wachstum.
  4. Konjunktursteuerungsmedium.

Allzu lange hat man die daraus unweigerlich resultierenden Zielkonflikte ignoriert und darauf gesetzt, alles unter einen Hut bringen zu können. Denn theoretisch – nach der monetaristischen Lehre – bedürfte es dazu nur einer sorgfältigen, aber energischen Steuerung der Geldmenge durch die jeweils ausgebende Einrichtung (Zentralbank). Diese sollte autonom, aber im grundsätzlichen Einvernehmen mit der dahinter stehenden staatlichen Autorität die umlaufende Geldmenge, einschließlich der davon abgeleitenden geldähnlichen Forderungen (M3+), unter strenger Kontrolle halten und so beim Publikum langfristig Vertrauen in das Währungssystem schaffen.

Das hat sich jedoch als Illusion erwiesen. Denn die primären Ziele der Geldmengensteuerung: Stabilisierung des Geldwertes und Stimulierung der Wirtschaftsaktivität (Nr. 2. bzw. Nr. 3. & 4.) – stehen grundsätzlich zu einander im Widerspruch. Folglich sorgt die unbegrenzte Vermehrbarkeit von Zentralbankgeld weltweit für eine allmähliche, aber sich ständig beschleunigende Staatsverschuldung (in Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts). Zentral-/Notenbanken sind anscheinend auf längere Sicht systembedingt nicht in der Lage, bei lahmender Wirtschaft neu geschöpftes, über Banken und Anleihen/Ausgaben der öffentlichen Hand in Umlauf gesetztes Geld dann wieder einzufangen, wenn die Konjunktur es eigentlich erlauben und erfordern würde. Die Angst, diese zu gefährden, trifft sich mit politischen Begehrlichkeiten und mit der Versuchung, angehäufte Staatsschulden durch Inflationierung zu tilgen. Weitere ökonomische Erfordernisse, insbesondere auch die Erhaltung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, müssen dahinter meistens zurückstehen.

Besonders deutlich wurde das anlässlich der Euro-Krise. Die ist nämlich nur teilweise durch die mangelhafte Konstruktion des Euros sowie den fahrlässigen bis regelwidrigen Umgang mit Geist und Buchstaben der Statuten verursacht. Vor allem offenbart und verstärkt diese Krise eine grundsätzliche, systemimmanente Schwäche aller „modernen“ nur auf Zentralbankgeld basierten Währungen.

Unbestritten hat auch dieses System – in Verbindung mit der freien Konvertierbarkeit der wichtigsten Währungen – seine Vorteile und Verdienste, und es hat viele Jahrzehnte recht gut funktioniert. Ihm verdanken wir – nicht zuletzt auch in der BR Deutschland mit der DMeine lang anhaltende wirtschaftliche Blüte.

Letztlich und auf Dauer kann aber eine Zentralbankwährung nicht beides sein: ein sicherer Hort zur Geldaufbewahrung und Manövriermasse zur Konjunktursteuerung. Aktuell ist geradezu ein Wettlauf der Nationen – einschließlich Euroland – entbrannt, durch progressive Geldvermehrung die eigene Währung abzuwerten, um sich so wenigstens kurzfristig Exportvorteile zu verschaffen und zugleich – durch Verteuerung von Importgütern – den privaten Konsum im Inland zu drosseln. Experten warnen bereits vor einem globalen „Währungskrieg“.

Problemlösung

Entscheidend für die Auflösung des mehrfachen Dilemmas ist die Etablierung eines neuen wertstabilen Mediums als Basis für eine Ankerwährung. Gold, das diese Rolle lange Zeit ausfüllte, hat sich dafür als ungeeignet erwiesen. Der ehemals darauf basierte US-Dollar, faktisch Ankerwährung für nahezu alle anderen Weltwährungen, hat diese Funktion ebenfalls eingebüßt, spätestens mit der einseitigen Aufkündigung der ohnehin nur noch theoretischen und nicht mehr haltbaren Golddeckung 1971 durch die USA. Damit war auch den bis dahin teilweise noch festen Wechselkursen jegliche Rechtfertigung entzogen. In der Folge degenerierte das Gold zu einer der unstabilsten Wertanlagen. Eigentlich ist es nur noch einer von vielen Rohstoffen, deren Preise ebenfalls z.T. heftig schwanken. Dennoch lässt sich mit diesen ein fiktiver, nachhaltig wertbeständiger Warenkorb bestücken, der sich als Basis für eine Ankerwährung eignet.

Die naturgegebenen Schwankungen werden umso geringer sein, je mehr Artikel unterschiedlichster Art der Korb enthält. Neben Rohstoffen also ein möglichst buntes, großes Bündel weltweit gehandelter anderer Produkte einheitlicher Beschaffenheit, deren Preise (auch Terminkontrakte) an den entsprechenden Börsen fortlaufend notiert werden. Durch zeitliche Mittelung über ein bestimmtes Zeitfenster lässt sich sein Wert noch weiter stabilisieren. Etwas noch Stabileres wird derzeit beim besten Willen schwerlich zu finden sein.

Als Beispiel für mögliche Bestandteile des Korbinhalts seien genannt:

23 Milligramm Gold (~ 1 €), x Gramm Silber, Platin, Kupfer, Palladium, Yttrium, Neodym, …, xa Tonnen Rohöl (Sorte xy), xb Tonnen Roheisen, xc kg Walzstahl/Eisenbahn­schienen, xd Liter Orangen-Dicksaft, xe Doppelzentner Mais, Weizen, … außerdem Dienstleistungen, z.B. Frachtraten (xf Kilometer weit oder von A nach B) für Land- oder Seetransport eines Standardcontainers.

Die Mengenanteile der Korbinhalte sollten sich nach deren Jahres-Handelsvolumina richten. Diese real existierenden Werte sollen jedoch nicht hinterlegt oder gar erworben werden, sondern dienen nur der objektiven Preisermittlung in der jeweiligen Umlaufwährung nach festgelegten Prozeduren aus Börsennotierungen, die durchweg – für jeden nachvollziehbar – im Internet publiziert werden.

Ergänzend wäre auch ein Verfahren für die regelmäßige Anpassung des Korbinhaltes an sich ändernde Handelsvolumina oder sich preislich abspaltende Teilmengen festzulegen. Der Wert des Korbes zum Zeitpunkt der Umstellung muss natürlich erhalten bleiben.

Ferner wäre zu erwägen, den Korb um einen definierten Anteil des Bruttoinlandsprodukts des dahinter stehenden Staates/Staatenbundes anzureichern. Beispielsweise für Deutschland 1 Billionstel BIP (1 PicoBIP) ~ 2,5 €. Der BIP-Anteil wäre (ggf. auch nachträglich) zu teilen mit weiteren beteiligten Staaten, die sich als Mitträger anschließen. Das wäre eine sinnvolle Erweiterung des Grundprinzips, den Korb nur mit nur real existierenden Werten zu füllen.

Ebenfalls nahe liegend, jedoch systemwidrig wäre es hingegen, einen Strauß bedeutender Drittwährungen hineinzunehmen (ähnlich EWS/ECU oder „WOCU“). Drittwährungen sind a priori nicht besser als der Euro und bedürften dringend selbst einer – besser: der – Ankerwährung parallel zur vorhandenen.

(Denkansätze in Richtung realwertgestützte Währungen hat es auch im letzten Jahrhundert gegeben, jedoch sämtlich befrachtet mit völlig überflüssigen Vorgaben, die sich als prohibitiv erwiesen haben. Z.B.: Ausgabe von physischem Geld, großer organisatorisch-bürokratischer Überbau, umständliche Handhabung, Installieren einer Art Handelskette speziell für die Korbinhalte, dazu Gebühren für die Nutzung der parallelen Währung durch Außenstehende, … oder von vornherein nur vorgesehen als temporäre Einrichtung zwecks Ablösung der aktuellen Währung, wie die Rentenmark.

Ähnliche, vom Staat installierte Parallelwährungen gab es schon mehrfach. Die zielten jedoch entweder darauf, nationale Umlaufwährungen durch eine Gemeinschaftswährung zu ersetzen, oder sie waren nur vorübergehend als Notwährung vorgesehen, oder sie dienten der Vorbereitung einer Währungsreform, womit sie sich jeweils erübrigt hatten. Und durchweg waren neue, aufwendige hoheitliche Organe, umfangreiche Regulierungen, Sanktionierungen von Verstößen, Ausgabe physischen Geldes usw. vorgesehen. All das benötigt das hier vorgestellte Konzept überhaupt nicht.

Selbstdie Ausgabe von Alternativgeld durch private Einrichtungen wurde von politischer Seite schon ernstlich vorgeschlagen, gerade auch als Mittel gegen die Eurokrise. Privat organisierte Parallelwährungen existieren durchaus, allerdings meist beschränkt auf bestimmte Regionen oder Branchen. Die aktuell heiß diskutierten „Bitcoins“ sind aufgrund ihrer Konstruktion als digitale Kunstwährung ein reines Spekulationsmedium. Deshalb hat China den Handel damit verboten. Immerhin ist das beachtliche Interesse an den Bitcoins Ausdruck einer tiefen Sehnsucht nach irgendeiner Art Goldersatz.

Auch kursieren derzeit etliche Vorschläge zur Einführung nationaler Parallelwährungen, die es notleidenden Mitgliedsstaaten des Euro-Verbundes ermöglichen sollen, sich vom Euro abzukoppeln und die Geldmengensteuerung wieder in die eigene Hand zu nehmen.)

Als mögliche Zwischenstufe ein Index

Der eigentlichen Einführung der neuen Währung könnte eine Erprobungs- und Gewöhnungsphase vorausgehen, in welcher der fiktive Wertekorb zunächst nur den Status eines Indexes erhält, geeignet und ausdrücklich vorgesehen zur Wertsicherung von Kaufverträgen mit längerem Zahlungsziel, von Darlehens-, Hypotheken-, Erbpacht-, Versicherungsverträgen, von Schuldverschreibungen, Anleiheurkunden usw. Einen solchen Index könnte prinzipiell durchaus eine private Einrichtung, wie Großbank oder Ratingagentur, kreieren. Die Einführung und dauerhafte Verwaltung wären grob vergleichbar denen eines Fonds. Vorzugsweise sollte aber ein Staat oder ein Staatenbund diese Aufgabe übernehmen, der am ehesten auch eine zeitlich unbegrenzte Fortführung garantieren kann.

Falls Deutschland sich der Sache annehmen will (wofür Einiges spricht), beauftragt die Bundesregierung ein möglichst schon existierendes staatliches Institut, z.B. die Bundesbank oder das Statistische Bundesamt damit, eine Art Welthandelsindex als Preis – in Euro – eines nach obigen Maßgaben werthaltig bestückten fiktiven Korbes detailliert zu definieren, das Verfahren seiner Ermittlung präzise festzuschreiben und diesen Index tagesaktuell zu veröffentlichen, und zwar dauerhaft – bis zur angestrebten Installation einer darauf gestützten neuen Währung.

Andere Staaten sollten von vornherein zur Mitwirkung eingeladen werden, wenn das absehbar nicht zu einer übermäßigen Verzögerung führt.

Zwecks einfacher Bezugnahme auf den Index sollte dieser einen leicht merkbaren Namen bekommen, z.B. GLORPEX – GlobalReferencePriceIndex.

Wegen der von vornherein neutralen Definition ohne nationalen Bezug ist absehbar, dass dieser Index auch von/in nicht unmittelbar eingebundenen Staaten sowie im internationalen Geldverkehr gern angenommen und benutzt werden wird.

Vor einer breiten Anwendung wäre allerdings in D. noch das „Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)" aufzuheben, zumal es ohnehin von Ausnahmen durchlöchert und ausgehöhlt ist.

Übergang zur Ankerwährung

Für den alltäglichen Gebrauch wäre ein Index allerdings auf Dauer recht umständlich. Und für einfacher handhabbare geldgleiche Dokumente/Zahlungsmittel, wie Schecks und Wechsel, wäre er gar nicht zulässig, weil unvereinbar mit dem Währungsmonopol des Staates. Deshalb wird man zweckmäßigerweise baldmöglichst den GLORPEX in eine darauf basierte, wertgesicherte Währung mit besonderen Eigenschaften überführen, nämlich in eine Ankerwährung neben der Umlaufwährung (Zentralbankgeld), zum ausschließlichen Gebrauch im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Die Ausformung als eigenständige Währung erleichtert den Umgang damit ganz wesentlich und verschafft vor allem mehr Rechtssicherheit durch die staatliche oder staatvertragliche Legitimierung. Der Gebrauch des Indexes zur Sicherung geldwerter Forderungen jeder Art wird freigegeben – zur Benutzung durch jedermann, weltweit.

Auch das kann grundsätzlich zunächst im nationalen Alleingang geschehen. Vorzuziehen wäre jedoch eine Abstimmung mit anderen wichtigen Ländern – wenigstens im Euroraum –, verbunden mit der Installation einer supranationalen Institution, welche die Aufgaben der Bundesbank oder des Statistischen Bundesamtes zu übernehmen hätte.

Als Name der Ankerwährung und der zugehörigen Zahlungseinheit, bieten sich z.B. an:
UBANCU
UbiquitousAnchorCurrencyUnit.
(Alternativ z.B: GLOSTANCU – GlobalStabilizedAnchorCurrencyUnit, UNWACU – UnifiedWorldAnchorCurrencyUnit, COMBACU – CommoditiesBasketAnchorCurrencyUnit, oder WORACU WorldAnchorCurrencyUnit.)

Die Bezeichnung UBANCU wird im Folgenden der Kürze halber sowohl für dieses Währungskonstrukt an sich, wie auch für dessen Zahlungseinheit benutzt.

Die herkömmlichen Begriffe Geld und Währung werden durch den UBANCU um ein wesentliches Merkmal erweitert: Er entsteht im Prinzip durch das Eingehen zweiseitiger Schuldverhältnisse, und er vergeht mit deren Ablösung, vergleichbar dem bekannten Wechsel. Banken können sich quasi als Mittler zwischen Gläubigern und Schuldnern einbringen und Konten in UBANCU führen – wie in jeder anderen Fremdwährung. Eine Refinanzierung von Anleiheforderungen in UBANCU bei Notenbanken wäre allerdings auszuschließen. Die Zinssätze für Anleihen in UBANCU werden absehbar häufig im negativen Bereich liegen.

Staaten könnten versucht sein, ihre eigene Umlaufwährung fest an die Ankerwährung zu binden oder (was die gleiche Wirkung hätte) diese selbst zur alleinigen Landeswährung zu erklären und mit physischem Geld auszustatten. Dem würde es aber an internationaler Akzeptanz und Konvertierbarkeit mangeln, und das Instrument der Konjunkturbeeinflussung über die Geldmenge wäre folglich stumpf.

Schließlich sind starke und frei konvertierbare regionale, nationale oder kontinentale Umlaufwährungen unentbehrlich, um den Kurs einer parallelen Ankerwährung überhaupt feststellen zu können.

Nutzen und Implikationen

Eine solche durch den Korbinhalt definierte Ankerwährung, der UBANCU, zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen gegenüber alternativen Vorschlägen zur Krisenbewältigung aus:

a)     Sie ist verblüffend simpel, von jedem leicht zu durchschauen, so einfach zu handhaben wie eine Fremdwährung (Devisen) und kostet fast nichts.

b)     Sie benötigt kein physisches Geld, weder Münzen noch Noten, sondern dient nur dem unbaren Zahlungsverkehr.

c)     Sie benötigt keinen organisatorischen Überbau, lediglich eine Institution zur Kursfeststellung nach einem objektiv definierten Verfahren/Algorithmus.

d)     Jedermann weltweit darf sich ihrer bedienen: Bürger, Unternehmen, Banken, Staaten.

e)     Sie funktioniert grundsätzlich auch ohne Banken. Die können zwar eine bequeme technische Abwicklung wie in jeder anderen Währung anbieten und leisten, genießen aber diesbezüglich kein Privileg.

f)      Sie kann prinzipiell von einem einzelnen Staat im Alleingang eingeführt werden. Vernünftigerweise wird der vorher weitere zum Mitmachen einladen oder/und die Statuten so gestalten, dass auch nachträgliche Beitritte zwanglos möglich sind.

g)     Vertragliche Verpflichtungen und Forderungen in der Ankerwährung bleiben auch bei einer geordneten Währungsumstellung und selbst beim Zusammenbruch einer nationalen Währung erhalten, soweit nicht der unmittelbare Schuldner selbst in Konkurs geht.

h)     Sie kann absehbar keinen Schaden anrichten. Risiken und Nebenwirkungen sind nicht erkennbar.

Weitere Aspekte

Über die Schaffung einer wertstabilen Ankerwährung hinaus sind weitere Reformen, besonders im Bankensektor, dringend angezeigt: Trennbankensystem, (Trennung von traditionellen und spekulativen Bankgeschäften, insbesondere Interbankenhandel), Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, Bilanzierung/Bewertung von Geldforderungen grundsätzlich nur mit pauschalen Risikoabschlägen, Modifizierung oder Abschaffung des Bankenprivilegs, Transaktionssteuer auf alle Börsenumsätze (auch zwecks Zügelung des Hochfrequenzhandels) usw. Das sind sicherlich alles auch wünschenswerte Maßnahmen, jedoch insgesamt nicht ausreichend, um die grundsätzlichen Schwächen aller „modernen“, nur auf Papiergeld und Vertrauen gebauten Währungen zu beheben oder zu kompensieren.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der UBANCU ist infolge der großen Vielfalt des Korbinhalts a priori immun gegen spekulative Kursmanipulationen.
  2. Der UBANCU löst nicht nur die aktuelle Eurokrise, sondern stellt das gesamte Weltwährungssystem wieder auf solide Füße.
  3. Der UBANCU befreit von Inflationsängsten und mobilisiert ruhendes Privatkapital für wertgesicherte Anlagen und Anleihen/Kredite einschließlich Staatsanleihen.
  4. Durch die Entkoppelung divergierender Anforderungen an das Geld entlastet der UBANCU die aktuelle Umlaufwährung vom Spekulationsdruck der Finanzmärkte.
  5. Falls der Euro dennoch weiter entartet, wird er von einzelnen Staaten oder einem Staatenbund durch eine neue Umlaufwährung ersetzt – im Werte eines bestimmten UBANCU-Bruchteils an einem bestimmten Stichtag. Zugleich werden die Statuten erneuert, um die erkannten Fehler des alten Systems zu vermeiden.
  6. Banken verlieren ihre Systemrelevanz in dem Maße, wie Zahlungsverpflichtungen in
    UBANCU vereinbart werden.
  7. Selbst Insolvenzen von Banken oder Staaten können nicht mehr das Währungsgefüge als Ganzes oder auf Sicherheit bedachte Anleger erschüttern, sondern höchstens diejenigen Gläubiger, die sich auf riskante (aber meist hoch verzinste Anleihen) eingelassen haben.
  8. Der UBANCU ermöglicht es einzelnen Staaten, ohne große Turbulenzen aus einem Währungsverbund (z.B. Euro) auszuscheren und wieder eine eigene Umlaufwährung einzuführen. Deren Anfangswert kann anhand der Ankerwährung festgelegt werden.
  9. Das korrespondiert mit der von mehreren Ökonomen erhobenen Forderung nach Wiedereinführung einzelner nationaler Währungen in der Eurozone, z.B. Drachme parallel zum Euro.
  10. Der UBANCU bietet einen objektiven Maßstab für den Erfolg von Zentralbanken, die Umlaufwährung möglichst stabil zu halten.
  11. Der UBANCU bietet einen neutraleren Referenzwert/Erfolgsmaßstab für die Installation und Überwachung von Schuldenbremsen in öffentlichen Haushalten als nur das nationale BIP.
  12. Überfällige Reformen auf dem Bankensektor wären politisch leichter durchzusetzen, da Staaten den Erpressungen durch angeblich systemrelevante Banken nicht mehr so hilflos ausgeliefert wären.

Zu schön, um wahr zu sein?

Hans-Joachim Bress, Volgerstr. 44, 21335 Lüneburg

Gesundheit, Umwelt, Energie

STRUKTURREFORM IM GESUNDHEITSWESEN

Hans-Joachim Bress

((Als Positionspapier des F.D.P.-Landesfachausschusses für Wirtschaft und Verkehr in S-H verabschiedete Fassung vom 21.4.94. Im Juni 06 an neue Rechtschreibung angepasst. In vielen Details überholt, aber im Grundsatz nach wie vor hoch aktuell. Aktualisierung alsbald vorgesehen.))

 

Da alle früheren "Reformen" gescheitert sind und die Seehofersche nur durch systemfremde, illiberale Reglementierungen und nur in Teilbereichen vorübergehend zu wirken scheint, müssen die Weichen in der Gesundheitspolitik grundsätzlich anders gestellt, müssen Tabus gebrochen werden. Eine echte Reform muss insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen selbst umpolen und ihnen Gelegenheit geben, sich kostenbewusst zu verhalten. Das schlägt dann auf alle Leistungsanbieter durch. Um die Kosten auf breiter Front zu reduzieren, um die Pflichtversicherten in den gesetzlichen Krankenkassen erheblich zu entlasten und um die Entmündigung des Bürgers im Gesundheitswesen zu beenden, fordert die F.D.P. eine Strukturreform mit folgenden wesentlichen Elementen:

 

1. Umstrukturierung der gesetzlichen Krankenversicherung

1.1  Das Versicherungsmonopol der AOK für gewerbliche Arbeitnehmer wird aufgehoben.

1.2  Allen Krankenversicherungen wird erlaubt, Versicherungspflichtigen einen "Zweittarif" zu einheitlich festgelegten Bedingungen mit "allumfassender Direktbeteiligung" (s.u.) zu einem selbst kalkulierten prozentualen Nachlass auf die Normalbeiträge anzubieten.

1.3  Der Zugang zum Zweittarif darf nicht durch Alters- oder Einkommensgrenzen oder Risiko- Vorbehalte beschränkt werden. Eine Rückkehr zum Normaltarif können die Versicherer ablehnen.

1.4  Die Kassen für gesetzliche Normal- und Zweittarife werden jeweils getrennt geführt, ein Mittelausgleich findet nicht statt. Der Verwaltungsaufwand wird zwischen beiden Sparten im Verhältnis der Versicherten aufgeteilt.

1.5  Das Ziel ist eine allmähliche Überleitung vom Normal- zum Zweittarif, unterstützt durch die Sogwirkung der zum "Optieren" eher bereiten "guten Risiken".

2. Allumfassende Direktbeteiligung

2.1  Prinzip: Jeder Kranke beteiligt sich an allen durch ihn ausgelösten Kosten nach dem Grundsatz: je höher die Kosten, desto höher die Zahlung. Also keine Befreiung, keine Obergrenze; aber sozialverträglich ausgestaltet durch:

2.2  Degressive Direktbeteiligung: Der prozentuale Anteil an den tatsächlichen Kosten sinkt mit der Vorbelastung durch Krankheitskosten - einschließlich der noch zu bezahlenden Rechnung.

2.3  Soziale Abfederung: Der prozentuale Anteil an den tatsächlichen Kosten sinkt auch mit der Zahl mitversicherter Familienangehöriger. Wer trotzdem die Direktbeteiligung finanziell nicht leisten kann, erhält einen Ausgleich nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts.

3. Notwendige flankierende Maßnahmen

3.1  Kostentransparenz: Der Patient/Kranke erhält Rechnungen mit genauer Leistungsbeschreibung und sämtlichen Kosten sowie seinem Zahlungsanteil. Die Kassen regeln die Zahlungsmodalitäten in eigener Verantwortung. Sie haften gesamtschuldnerisch mit dem Versicherten für den vollen Betrag.

3.2  Deregulierung des Arzneihandels: Die Preisbindung für Arzneimittel wird aufgehoben. Andere Vertriebswege neben den Apotheken werden zugelassen - mit gewissen Einschränkungen.

3.3  Deregulierung ärztlicher Leistungen: Standesrechtliche und gesetzliche Vorschriften, welche die Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen - auch als Angebot - behindern, werden aufgehoben. Abweichungen von der Gebührenordnung werden zugelassen.

 

Das ist die marktwirtschaftliche Alternative zu den bisherigen, völlig untauglichen Ansätzen. Sie greift unmittelbar an die Wurzeln der anhaltenden Misere im Gesundheitswesen, an die drei eigentlichen Ursachen der Fehlentwicklung:

I.    Die Inanspruchnahme und die Bezahlung von Leistungen im Gesundheitswesen sind weitgehend voneinander losgelöst, der Betroffene sieht keinen Zusammenhang und kann nicht steuernd Einfluss nehmen. Die Bezahlung erfolgt überwiegend durch Lohnabzug und wird fatalistisch hingenommen. Dafür herrscht Maßlosigkeit bei der Inanspruchnahme.

II.    Die natürliche Interessenlage aller Beteiligten im Gesundheitswesen ist auf Kostensteigerung statt -dämpfung gerichtet. Es gibt keine selbsttätigen Regelmechanismen, etwa durch Wettbewerb der Anbieter oder Einflussnahme der Betroffenen.

III.  Dem Bürger wurde seit den Anfängen der Sozialversicherung von unseren Politikern zunehmend suggeriert, dass Kranksein nichts kosten dürfe, dass die Allgemeinheit oder der Arbeitgeber wenigstens für alle materiellen Nachteile voll aufzukommen habe.

Nur die allumfassende Direktbeteiligung packt diese Übel bei der Wurzel. Nur sie senkt die Kosten im Gesundheitswesen gründlich und dauerhaft, ohne den einzelnen zu überfordern oder zu entmündigen.


Anhang 1

 

Strukturreform, Erläuterungen

Die konkrete Realisierung der degressiven und sozial abgefederten Direktbeteiligung könnte wie folgt aussehen:

 

Der Prozentsatz der Direktbeteiligung ist - ggf. einheitlich für alle Mitglieder einer Familie - gleich dem Produkt dreier Faktoren F1, F2, F3 :

 

1. Grundfaktor F1

F1 wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er bestimmt den Prozentsatz der Selbstbeteiligung für Alleinstehende und kinderlose Ehepaare, wenn also F2 und F3 gleich 1 sind. Ein Grundfaktor F1 zwischen 0,5 und 1 erscheint realistisch. Im Diagramm sind die Fälle F1 = 1, F1 = 0,75 und F1 = 0,5 dargestellt (jeweils F3 = 1 angenommen).

2. Vorbelastungsfaktor F2

F2 ist abhängig vom Stand des "Kostenkontos" K einer Familie. Das Kostenkonto wird von der Krankenkasse geführt. Es erhöht sich während eines Monats um sämtliche von der Familie aktuell verursachten Krankheitskosten (eingehende Rechnungen), wird aber an jedem Monatsende um 1/12 abgewertet. Falls keine neuen Kosten hinzukommen, halbiert sich folglich das Kostenkonto alle 8 Monate (=Halbwertszeit), d.h. 0,5 nach 8 Monaten, 0,25 nach 16 Monaten, 0,12 nach 2 Jahren usw. Jede Erhöhung durch eine neue Rechnung senkt bereits den dafür geltenden Direktbeteiligungs-Prozentsatz.

Die Abhängigkeit des Vorbelastungsfaktors F2 vom Kostenkontostand K wird durch eine mathematische Funktion: F2 = (1 + a × K)b mit a = 0,001 und b = -2/3 oder durch eine entsprechende Kurve beschrieben:

 ((Grafik s.o.))

F2 ist also bei "leerem" Kostenkonto gleich 1, d.h. es gibt keinen Entlastungseffekt. Mit zunehmendem Kostenkontostand fällt F2 stark ab, die Direktbeteiligung wächst zwar noch an, aber immer flacher. Das ist durch die drei parallelen Kurven für unterschiedliche Werte von F1 ×F3 dargestellt. Diese starke Degression macht sogar Extrembelastungen für die meisten Versicherten durchaus tragbar, wie Beispiele aus der Praxis zeigen:

  1. Zweifache Herztransplantation mit Komplikationen; Kosten (in kurzer Zeit angefallen): 464.000 DM.
    Direktbeteiligung: 7.730 DM (mit F1=1 und F3=1 sowie ohne weitere Vorbelastung gerechnet).
  2. Dauerbehandlung eines Bluters mit Faktor-8-Konzentrat; Kosten: 14.000 DM pro Monat.
    Direktbeteiligung: 458 DM pro Monat (mit F1=1 und F3=1 sowie ohne weitere Vorbelastung gerechnet).
  3. Help-Therapie über zwei Jahre für Cholesterin-Absenkung; Kosten 2x5.000 DM pro Woche.
    Direktbeteiligung: 122 DM pro Woche (mit F1=1 und F3=1 sowie ohne weitere Vorbelastung gerechnet).

Diese Summen halten sich durchaus im Rahmen der für eine normale Lebensführung üblichen Aufwendungen. Sie vermindern sich ggf. noch weiter mit F1 und F3 < 1.

Nebenbei: Für F1 × F3 = 1 ist F2 gleich der "marginalen" Direktbeteiligung in DM an einer Rechnung von 1 DM.

3. Kinderfaktor F3

F3 ist gleich der Anzahl der Unterhaltspflichtigen, geteilt durch die Kopfzahl der Familie (Unterhaltspflichtige + Unterhaltsberechtigte; unabhängig davon, ob zusammen oder getrennt lebend oder geschieden). Der Kinderfaktor ist folglich höchstens gleich 1 (für Alleinstehende und kinderlose Ehepaare) und erreicht für die Standardfamilie (Eltern + 2 Kinder) den Wert 0,5. (Stirbt ein Elternteil, so sinkt F3 auf 0,33.)


Anhang 2

Strukturreform, weitere Erläuterungen

 

Zu "Umstrukturierung der gesetzlichen Krankenversicherung":

Um sowohl eine Mindestvorsorge für den Krankheitsfall als auch die einfache Vergleichbarkeit der Angebote verschiedener Kassen zu gewährleisten, wird nur ein Zweittarif mit festgelegten Konditionen zugelassen. Dieser Zweittarif wird zunächst für Versicherungspflichtige mit geringem Krankheitsrisiko sehr attraktiv sein. Entsprechend hoch kann der Einstiegsrabattsatz (prozentualer Nachlas auf den Normaltarif) kalkuliert werden. (Vorstellung: 50%.) In dem Maße, wie auch "schlechtere Risiken umsteigen, könnten evtl. Korrekturen nötig werden. Wahrscheinlich wird dieser Effekt aber durch zunehmend kostenbewusstes Verhalten aller Beteiligten kompensiert. Sobald ein wesentlicher Teil der Versicherten für den Zweittarif optiert hat, wird der Normaltarif ganz abgeschafft. Die heute bestehenden Zugangsbeschränkungen bei einzelnen Kassen werden nicht in Frage gestellt. Aber Alter, Verdienst und Risiko dürfen keine Rolle spielen. Das wäre unverträglich mit dem Prinzip der Solidargemeinschaft und des sozialen Risikoausgleichs.

 

Zu "allumfassende Direktbeteiligung, Prinzip":

Neben den Krankenkassen ist in der Regel auch der Arbeitgeber durch die vom Kranken ausgelösten Kosten belastet, zum einen infolge Arbeitsausfalls - zum anderen in Form der Lohn/Gehaltsfortzahlung. Nur für letztere lässt sich eine Direktbeteiligung wirklich quantifizieren und abverlangen. Insoweit stellt die allumfassende Direktbeteiligung eine echte Alternative zu den ungeliebten Karenztagen dar, und zwar sozialverträglich abgefedert, womit viele Einwände gegenstandslos werden. Die Höhe der Direktbeteiligung an der Lohn-/Gehaltsfortzahlung könnte von den Krankenkassen anhand des von ihnen geführten Kostenkontos als Dienstleistung für den Arbeitgeber berechnet werden

 

Zu "Kostentransparenz":

Die Transparenz wird im Wesentlichen durch die Rechnungslegung hergestellt. Verschiedene Realisierungen und Zahlungsmodalitäten sind denkbar, z.B.:

a)     Rechnungen bis zu einer bestimmten Höhe werden in der Regel vom Patienten zunächst voll beglichen. Der reicht sie vierteljährlich seiner Kasse zwecks Gutschrift oder Erstattung ein.

b)     Von höheren Rechnungen erhält der Patient das Original und seine Kasse eine Zweitschrift. (Statt Papier bieten sich hier andere Datenträger an.) Die Kasse berechnet und begleicht den auf sie entfallenden Anteil und teilt dem Patienten mit, wie viel ihm zu zahlen übrig bleibt. Der zahlt direkt an den Gläubiger / Leistungserbringer.

c)     Für Forderungen jeder Höhe eignen sich Patienten-Chipkarten, auf denen alle relevanten Daten gespeichert sind und die zugleich als Zahlungsträger dienen. Bei Inanspruchnahme einer Leistung liest ein Gerät den Kostenkontostand ab, addiert den Rechnungsbetrag hinzu, schreibt den neuen Stand in den Chip, rechnet den Direktanteil des Patienten aus, bucht den Betrag von seinem Konto ab, übermittelt die Informationen der Krankenkasse und druckt eine quittierte Rechnung für den Patienten.

Auf jeden Fall muss eine Rechnung jede einzelne Leistung im Klartext mit ihrem Preis ausweisen.

 

Zu "Deregulierung des Arzneihandels" sowie "ärztlicher Leistungen":

Die Abschirmung ganzer einkommensstarker Berufsgruppen vom freien Wettbewerb hat zu der Kostenexplosion im Gesundheitswesen erheblich beigetragen und behindert ein kostenbewusstes Verhalten der Verbraucher, hier der Patienten. Weder die ärztliche Ethik, noch die Volksgesundheit müssten bei einer weitgehenden Deregulierung Schaden nehmen, gewisse Beschränkungen im Umgang mit Medikamenten vorausgesetzt.

 

Prämissen zum Entwurf der Strukturreform im Gesundheitswesen:

  1. Die Pflichtversicherung und deren soziale Ausgleichsfunktion bleiben grundsätzlich erhalten.
  2. Freiwillige Zusatz- und befreiende Privatversicherung (ohne Umkehr) bleiben möglich.
  3. Auch Pflichtversicherte dürfen zwischen verschiedenen Krankenkassen und Tarifen wählen.
  4. Die Art der Beitragsbemessung und -erhebung wird nicht angetastet, wohl aber die Höhe.
  5. Marktkräfte werden freigesetzt durch Direktbeteiligung an allen Kosten und Ausfällen - ohne Nulltarif oder Kappungsgrenze; aber jedem zumutbar durch sozialverträgliche Gestaltung.
  6. Nur prinzipstützende Essentials werden gefordert - nichts weiter, sei es auch noch so attraktiv.

 

 

 

 

 

Kommentare

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  • Carlo Backhausen (Freitag, 17. Januar 2014 18:08)

    Lieber Achim,
    ich habe deine Gedanken zu Währung und Finanzen gelesen und stieß – übrigens Rechtschreibfehler-frei bei allenfalls leichtem Hang zu Über-Interpunktion – unter
    Ursachenanalyse
    Auf den Absatz
    „Letztlich und auf Dauer kann aber eine Zentralbankwährung nicht beides sein: ein sicherer Hort zur Geldaufbewahrung und Manövriermasse zur Konjunktursteuerung. Aktuell ist geradezu ein Wettlauf der
    Nationen – einschließlich Euroland – entbrannt, durch progressive Geldvermehrung die eigene Währung abzuwerten, um sich so wenigstens kurzfristig Exportvorteile zu verschaffen und zugleich – durch
    Verteuerung von Importgütern – den privaten Konsum im Inland zu drosseln. Experten warnen bereits vor einem globalen „Währungskrieg“.“
    Dabei stellte sich die Frage:
    1) Wer sind diese von dir so bezeichneten Experten, hast du Namen und Reputation zur Hand ?
    Und unter der Überschrift „Gesundheit, Umwelt, Energie“ stieß ich im Absatz „Prämissen“ auf den Satz
    „Marktkräfte werden freigesetzt durch Direktbeteiligung an allen Kosten und Ausfällen - ohne Nulltarif oder Kappungsgrenze; aber jedem zumutbar durch sozialverträgliche Gestaltung.
    Dabei stellt sich die Frage:
    2) Wer ist mit „jedem“ gemeint – der Staat, der Mensch, der Bürger, der Kranke, der Steuerzahler ?

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